Während die Ausführung eines Werks vor Inkrafttreten des Gesetzes über geistige und künstlerischen Werke im Jahr 1995 bedeutete, dass Sie nur ein bezahlter Arbeitnehmer waren, haben Sie mit Inkrafttreten dieses Gesetzes nun das Recht, über die von Ihnen ausgeführtes Werk zu verfügen. Mit dem Bewusstsein, dass die Person, die dem entstehenden Werk Seele und Identität verleiht, der ausübende Künstler ist, bieten wir unseren Klienten die notwendige zeitgemäße rechtliche Unterstützung, um neue Ansprüche zu stellen und ihre bestehenden Rechte im Rahmen des Wortes zu schützen des Urheberrechts an geistigen und künstlerischen Werken und dessen Wesen, geprägt durch neue Rechtspraktiken.