Die Verwirklichung der Nichtregierungsorganisationen und Eigentumsverfügungen unserer Klienten zum Wohle der Allgemeinheit im Einklang mit ihrem Willen ist nur mit der vollständigen Beherrschung der einzigartigen Gesetzgebung dieser beiden Bereiche möglich. In diesen Bereichen, in denen nicht nur gesetzliche Regelungen, sondern auch durch Verwaltungsakte bedingte Gesetzesänderungen häufig zu erheblichen Veränderungen führen, tragen wir mit unserer Beratung sowohl zur Gründung als auch zur rechtlichen Fortführung der Tätigkeit bei. Wir beugen möglichen rechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen vor.